Fotografieren in den Museen
PRIVATES FOTOGRAFIEREN
Grundsätzlich ist es den Besuchern gestattet, die Gebäude und auch die Ausstellungen in den Museumsräumen zu fotografieren. Allerdings darf in keinem Fall in den Innenräumen Blitzlicht verwendet werden. Zuwiderhandeln berechtigt die Aufsicht zum Verweisen der Besucher aus den Museen. Die angefertigten Fotos dürfen ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt werden. Bitte beachten Sie die Urheberrechte der Künstler*innen.
Gewerbliches Fotografieren
Das Fotografieren zu gewerblichen Zwecken oder für Veröffentlichungen muss voher mit der Museumsleitung abgesprochen und genehmigt werden. Es wird ein kleiner formloser Vertrag abgeschlossen. Hochzeitsfotos oder Fotos für ähnliche Anlässe müssen vorher angemeldet und genehmigt werden. Dafür wird ein kleiner formloser Vertrag abgeschlossen. Ebenso erheben die Museen der Stadt eine Gebühr für diese Art der Aufnahmen. Dabei ist es unerheblich, ob die Aufnahmen von einem professionellen Fotografen oder von einem Amateur angefertigt werden. Bei Hochzeitspaaren, die auf der Burg getraut werden, entfällt die Gebühr. Die Gebühr beträgt im Museum Stadt 50 €, im Museum Burg 100 €.